DSGVO: Ist die Übertragung von Kontaktdaten auf Smartphones noch erlaubt?
Es ist recht weit verbreitet, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern ermöglichen, Firmenkontakte auf ihre Smartphones zu übertragen. Als Datenquelle dienen dabei z. B. Microsoft Outlook, IBM Notes, CRM- oder ERP-Systeme.
Mit der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gelten ab Mai 2018 konkrete Richtlinien: Personenbezogene Daten dürfen nur dann auf Smartphones übertragen werden, wenn es dafür eine geschäftliche Notwendigkeit gibt. Fällt diese Notwendigkeit weg, müssen die Daten wieder entfernt werden; bzw. verlangt eine Person die Löschung ihrer eigenen Daten, sind die Daten ebenfalls vom Gerät zu entfernen.