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E-Mail

So werden Ihre Diensthandys und -Tablets DSGVO-konform

12. Juni 2018

 shutterstock 611493278 bearbeitet

Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 sind noch längst nicht alle Fragen beantwortet.

Wie in den vergangenen Tagen und Wochen in den Medien mehrfach berichtet wurde, verstößt offenbar die Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp auf Diensthandys gegen die DSGVO.
Konkret liegt das Problem darin, dass Whatsapp, wie das Unternehmen in seinen Datenschutzbestimmungen schreibt, Daten international nutzt: "WhatsApp Inc. teilt Informationen weltweit, sowohl intern mit den Facebook-Unternehmen als auch extern mit Unternehmen, Dienstleistern und Partnern und außerdem mit jenen, mit denen du weltweit kommunizierst. Deine Informationen können […] beispielsweise in die USA oder andere Drittländer übertragen oder übermittelt bzw. dort gespeichert und verarbeitet werden."

Personenbezogene Daten aus den am eigenen Smartphone gespeicherten Adressbüchern werden also an WhatsApp und verbundene Unternehmen übertragen. Dafür benötigt man aber laut DSGVO die Zustimmung jedes einzelnen Kontakts. Da dies in der Praxis nicht umsetzbar ist, sollte die Nutzung von WhatsApp nicht mehr gestattet werden, wenn personenbezogene Daten am Handy gespeichert werden.

Das ist natürlich leichter gesagt als getan:

Kann man verhindern, dass WhatsApp, SnapChat oder ähnliche Apps auf einem betrieblich genutzten Mobiltelefon installiert und verwendet werden?

  • Viele Mitarbeiter nutzen Instand Messaging sehr häufig für die private Kommunikation, verfügen aber über kein privates Smartphone.
  • Oder umgekehrt: Mitarbeiter nutzen private Smartphones (BYOD) im Arbeitsumfeld und synchronisieren Unternehmensdaten
  • Und ggf. kommunizieren Mitarbeiter mit Kunden über WhatsApp

Gibt es eine Lösung, wie man die Messaging-App DSGVO-konform einsetzen kann?

Ja, gibt es. SOL4 bietet seit 2001 führende Lösungen und Beratung im Bereich Kommunikation und Collaboration an.
Mit der Mobile-Device-Management(MDM)-Software MaaS360 with Watson von IBM implementieren wir bei unseren Kunden eine hoch leistungsfähige Anwendung, die für EPUs genauso wie für multinationale Konzerne funktioniert.

  • Mit MDM können Sie bestimmte Apps z. B. auf eine Blacklist setzen. Diese Apps können dann auf Smartphones und Tablets nicht verwendet werden
  • Sie können aber umgekehrt auch genau vorgeben, welche Apps verwendet werden dürfen (Whitelist)
  • Mit MaaS360 installieren Sie einen so genannten Security Container auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets. Sämtliche Firmeninformationen und Unternehmens-Apps liegen in diesem geschützten Bereich. Anwendungen außerhalb des Containers erhalten keinen Zugriff auf diese Informationen. Damit liegen berufliche Termine, E-Mails und Kontakte geschützt im Container und der Mitarbeiter kann „draußen“ weiter privat via WhatsApp kommunizieren.

Und was geht nicht oder nur mit entsprechendem Aufwand?

  • Die Kommunikation mit Kunden und Interessenten über WhatsApp ist nicht mehr möglich – dazu wäre die zu Beginn erwähnte Einverständniserklärung notwendig.
  • Mit Ausnahme von iOS-Geräten ist keine Anruferidentifizierung mehr möglich, da das geräteeigene Adressbuch nun keine Firmenkontakte mehr enthält.

 

MaaS360 with Watson ist die führende MDM-Lösung - bereits über 1 Million Geräte werden mit Maas360 verwaltet.

Ihr Nutzen:

  • Senkung der Supportkosten durch zentrale Verwaltung aller mobilen Geräte.
  • Einfache Verwaltung für die IT über ein zentrales Portal für alle mobilen Funktionen
  • Richtlinien für optimale Sicherheit bei gleichzeitiger Mitarbeiterproduktivität
  • BYOD steht für "Bring your own device" - Binden Sie auch private Geräte einfach und sicher in Ihr Netzwerk ein. 

Machen Sie Ihre mobilen Endgeräte DSGVO-konform!

Maas360 ist eine der führenden MDM-Lösungen weltweit. Mobile Device Management erleichtert Ihnen die Verwaltung all Ihrer eingesetzten mobilen Endgeräte und macht Ihre Geräte sicher und DSGVO-konform. Wir beraten Sie gern!

 

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